Allgemeine Geschäftsbedingungen der Social Media Agency 4U UG (haftungsbeschränkt) (AGB)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen
der Social Media Agency 4U UG (haftungsbeschränkt) und ihren Kunden.
§ 1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge bzw. Vertragsbedingungen zwischen
der Social Media Agency 4U UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend “Social Media Agency 4U UG”) und
ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunden“).
1.2. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die Social Media Agency 4U UG nicht an,
außer Social Media Agency 4U UG hat diesen schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen
Social Media Agency 4U UG und dem Kunden, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2. Angebots- und Vertragsabschluss
2.1. Sämtliche Angebote von Social Media Agency 4U UG sind freibleibend. Außer dies wurde schriftlich
anders vereinbart.
2.2. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung seitens Social Media Agency 4U UG oder durch den
Beginn der Erbringung der von Social Media Agency 4U UG angebotenen bzw. vom Kunden beauftragten
Dienstleistung zustande.
§ 3. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
3.1. Die angebotenen Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie gelten unter dem Vorbehalt,
dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten seitens des Kunden und Angebote bzw. Kosten möglicher Zulieferer
von Social Media Agency 4U UG unverändert bleiben. Mögliche Änderungen werden in Abstimmung mit dem
Kunden getrennt berechnet.
3.2 Vertragspartner, die im Auftrag eines Dritten handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, unabhängig
von der Zahlungsfähigkeit und -moral des Dritten bzw. ihres Kunden.
3.3 Die Vergütung von der Social Media Agency 4U UG erfolgt in der Regel auf Basis eines Kostenvoranschlags
bzw. eines vom Kunden unterzeichneten Angebots bzw. erteilten Auftrags. Ist dies nicht der Fall erfolgt die
Vergütung nach Zeitaufwand.
3.4 Selbst wenn kein erteilter Auftrag des Kunden vorliegt, dieser jedoch Leistungen von der Social Media
Agency 4U UG in Anspruch nimmt, deren Erbringung er üblicherweise nur gegen eine Vergütung erwarten
durfte, so hat der Kunde die für diese Leistungen übliche Vergütung vorzunehmen.
3.5 Die Zahlung der Vergütung von der Social Media Agency 4U UG erfolgt in der Regel in monatlichen
Beträgen, abhängig von Paketumfang und Laufzeit Stufen. Die genauen Zahlungsbedingungen werden jeweils
zu Beginn der Zusammenarbeit bzw. eines Projekts im Rahmen der Angebotserstellung bzw. Auftragserteilung vereinbart.
3.6 Bei einem Zahlungsverzug des Kunden oder dem Fall, dass gegen den Kunden Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde, ist die Social Media Agency 4U UG berechtigt die Ausführung
der vertraglich vereinbarten Leistungen zurückzuhalten bzw. einzustellen. Ausnahme: Der Kunde stellt
rechtzeitig Sicherheiten in Höhe des vollständigen Honorars der Social Media Agency 4U UG zur Verfügung.
3.7 Sämtliche Dienstleistungen, Arbeiten und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen gegenüber der Social Media Agency 4U UG Eigentum Selbiger. Hierbei gilt ausdrücklich
der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
3.8 Der Kunde verpflichtet sich die Social Media Agency 4U UG im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die auf Fremdleistungen beruhen, die die Social Media Agency 4U UG
im Rahmen eines Projekts zur Erbringung von Leistungen für den Kunden im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung bei seinen Zulieferern beauftragt hat. Dies beinhaltet insbesondere die Übernahme
der Kosten.
§ 4. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
4.1 Sämtliche Zusatzleistungen die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen werden in
Abstimmung mit dem Kunden nach Zeitaufwand getrennt berechnet (zusätzliche Nachkorrekturen von
Grafiken, Texten, Erstellung neuer Vorlagen, etc.). Gleiches gilt für sonstigen, unvorhersehbaren
Mehraufwand.
4.2 Wenn sich der Kunde und die Social Media Agency 4U UG nicht über die Rahmenbedingungen einer Leistungsänderung bzw. Zusatzleistung einigen können, bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang bestehen.
4.3 Im Falle von Leistungsänderungen und Zusatzleistungen verschieben sich vereinbarte Termine um die
Zeitspanne, die für Dauer der Prüfung, Dauer der Abstimmung und ggf. Dauer der daraus resultierenden
Umsetzung bzw. Mehrarbeit, zzgl. einer angemessen Frist zur Koordinierung der zusätzlichen Arbeit
benötigt wird.
4.4 Sollten Änderung oder Abweichung der vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der Interessen
der Social Media Agency 4U UG für den Kunden zumutbar sein, ist die Social Media Agency 4U UG berechtigt
diese eigenständig durchzuführen.
§ 5. Termine, Fristen und Verzug
5.1 Verbindliche Liefertermine und Fristen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, Störungen der Telekommunikationsanlagen und – verbindungen, usw.), Lieferschwierigkeiten der Lieferanten von der Social
Media Agency 4U UG und Verzögerungen seitens des Kunden (z.B. verspätete Freigaben, verspätete Bereitstellung
von erforderlichen Informationen und Unterlagen, etc.) hat die Social Media Agency 4U UG nicht zu vertreten.
Die Erbringung der vereinbarten Leistungen kann von der Social Media Agency 4U UG um den dadurch
entstandenen zeitlichen Verzug verspätet erfolgen, zzgl. einer angemessen Frist zur Koordinierung der zusätzlichen Arbeit. Dem Kunden entstehen hieraus keinerlei Schadenersatzansprüche, Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne gegenüber der Social Media Agency 4U UG.
5.3 Sofern dem Auftraggeber zumutbar, ist die Social Media Agency 4U UG zu Teillieferungen berechtigt.
5.4 Ohne anders lautende Vereinbarung sind Haftung und Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber
Social Media Agency 4U UG prinzipiell auf den Auftragswert beschränkt.
§ 6. Urheber- und Nutzungsrechte
6.1 Sämtliche Arbeiten (Ideenpapiere, Konzepte, Entwürfe, Designs und andere Vorlagen, Arbeitspapiere, usw.
sowie sämtliche sonstigen erbrachten schutzfähigen Leistungen) der Social Media Agency 4U UG sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelungen sind auch dann gültig, wenn die vom Urheberrechtsgesetz
geforderte Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge und Weisungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder sonstiger Dritter begründen keinerlei Beteiligung am Urheberrecht.
6.2 Der Kunde räumt der Social Media Agency 4U UG alle für die Umsetzung der beauftragten Leistung
erforderlichen Nutzungs- und Schutzrechte ein und garantiert, dass er die Rechte selber besitzt (insbesondere Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht). Die eingeräumten Nutzungsrechte können von der Social
Media Agency 4U UG im Rahmen der Erbringung der beauftragten Leistung auch an Dritte übertragen werden.
6.3 Der Kunde stellt Social Media Agency 4U UG von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen frei (inklusive Kosten zur Rechtsverteidigung), die Social Media Agency 4U UG und deren Zulieferern durch die Verletzung
von Schutzrechten und Garantien entstehen, die laut 6.2 übertragen bzw. garantiert wurden.
6.4 Besteht keine anders lautende Vereinbarung wird dem Kunden das einfache Nutzungsrecht an den Arbeiten
von Social Media Agency 4U UG übertragen. Die Übertragung erfolgt mit der Zahlung des vollständigen Honorars.
Bis dahin ist dem Kunden die Nutzung der übertragenen Leistungen nur widerruflich gestattet. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig und muss getrennt berechnet werden.
6.5 Ohne schriftliche Zustimmung seitens der Social Media Agency 4U UG ist die Veränderung oder jegliche
Form der Nachahmung der erbrachten Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch
bei der Reproduktion unzulässig.
6.6 Die Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte sowie des Rechts auf Urheberbenennung berechtigt die
Social Media Agency 4U UG zum Schadensersatz.
6.7 Über den Umfang der Nutzung der erbrachten Leistungen und Arbeiten steht der Social Media Agency 4U UG
ein Auskunftsanspruch zu.
§ 7. Haftung und verbotene Werbeinhalte
7.1. Mit Beauftragung, Genehmigung und Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit von Bild und Text. Somit wird die Social Media Agency 4U UG für Schutzfähigkeit sowie Wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen und Arbeitsergebnisse von der Haftung
freigestellt, die die Social Media Agency 4U UG selbst oder deren Zulieferer im Rahmen der Beauftragung seitens
des Kunden erbringen. Dies gilt insbesondere in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht. Diese Reglung gilt auch wenn der Kunde die Freigabe in Ausnahmefälle an die Social
Media Agency 4U UG delegiert.
7.2 Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Arbeiten haftet die Social Media Agency 4U UG gegenüber dem
Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf 15% der Auftragssumme begrenzt
und verjährt nach 12 Monaten seit ihrer Entstehung.
7.3 Sollte keine anders lautende schriftliche Vereinbarung vorliegen obliegt die regelmäßige Durchführung
einer Datensicherung dem Kunden. Daher übernimmt Social Media Agency 4U UG bei Datenverlust keinerlei
Haftung.
7.4 Sämtliche Regelung des §7 gelten auch für Zulieferer und sonstige Erfüllungsgehilfen der Social Media
Agency 4U UG im Rahmen der Beauftragung seitens des Kunden.
§ 8. Rücktritt und außerordentliche Kündigung
8.1 Insbesondere bei trotz wiederholter Aufforderung weiterhin bestehendem Zahlungsverzug seitens des
Kunden gegenüber Social Media Agency 4U UG und deren Zulieferern als auch bei gravierenden Verstößen
gegen geltendes Recht oder diese AGB ist die Social Media Agency 4U UG berechtigt den Vertrag außer-
ordentlich zu kündigen. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sind vom Kunden zu
100% zu vergüten.
8.2 Für den Fall, dass einem Kunden Rabatte gewährt wurden und der Kunde von einem Auftrag zurücktritt
bzw. eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses einreicht müssen sämtliche gewährten Rabatte
an die Social Media Agency 4U UG rückerstattet werden. Eine anteilige Berechnung der bisher erbrachten
Leistungen bzw. Laufzeit ist in diesem Fall unzulässig.
§ 9. Sonstiges und Schlussbestimmungen
9.1 Sämtliche zwischen der Social Media Agency 4U UG und dem Kunden ausgetauschten Unterlagen,
mündlich und schriftlich als vertraulich einzustufende Informationen und Erfahrungen, die nicht zwingend
als solche gekennzeichnet sein müssen, sind vertraulich zu behandeln. Sofern sie nicht nach Bestimmungen
dieser AGB Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, z.B. Zulieferern der Social Media Agency 4U UG, ist
eine schriftliche Zustimmung erforderlich um besagte Informationen an sonstige Dritte weiterzugeben.
9.2 Solange kein berechtigtes Interesse vorliegt, sind sämtliche schriftlich oder auf elektronischem Wege ausgetauschten Informationen, wie Strategiepapiere, Bilddaten, Briefingunterlagen, usw. auf Wunsch der
Social Media Agency 4U UG oder des Kunden nach Beendigung der Zusammenarbeit herauszugeben bzw.
zu vernichten.
9.3 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens der Social Media Agency 4U UG ist es dem Kunden für
den Zeitraum der Zusammenarbeit sowie für eine Frist von einem Jahr darüber hinaus untersagt Mitarbeiter
der Social Media Agency 4U UG direkt oder indirekt (z.B. über einen Headhunter) abzuwerben. Schuldhafte
Zuwiderhandlung führt zu einer von der Social Media Agency 4U UG im Einzelfall festzusetzender vom Kunden
zu zahlende Vertragsstrafe. Im Streitfall wird die Höhe der Vertragsstrafe von einem Gericht überprüft.
9.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie etwaige Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie sind als solche zu bezeichnen. Die Schriftform ist auch für eine
Änderung dieser Klausel zu wahren. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrags sind nicht getroffen.
9.5 Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
9.6 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags aus irgendeinem Grund rechtsunwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene
Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner
gewollt haben.
9.7 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Darmstadt.